Bachforelle (dänisch: Bækørred)
Schonmaß:
- Süßwasser: 30 cm
- Salzwasser: keine Angabe
Schonzeit:
- Süßwasser: 16. November - 28. / 29. Februar
- Salzwasser: keine Angabe
Anmerkungen:
- Die meisten Angler setzen Bachforellen wieder zurück.
Meerforelle (dänisch: Havørred)
Schonmaß:
- Süßwasser: 40 cm
- Salzwasser: 40 cm
Schonzeit:
- Süßwasser:
- 16. November - 28. / 29. Februar: Es dürfen nur blanke Fische geangelt werden
- 16. September - 28. / 29. Februar: In Gewässern vor / um Bornholm ist das Angeln von gefärbten Fischen / Fischen im Laichkleid in diesem Zeitraum verboten - Salzwasser:
- 16. November - 15. Januar: In allen Gewässern mit Salzwasser gültig, gilt für gefärbte Fische / Fische im Laichkleid
- 15. September - 28. / 29. Februar: Wattenmeer und alle Gewässer um Bornholm, gilt für gefärbte Fische / Fische im Laichkleid
- ganzjährig: gilt für Ringkøbing Fjord, Nissum Fjord, Stadil Fjord und Vonå
Anmerkungen:
- In vielen Wasserläufen sind Meerforellen vom 01. November - 28. / 29. Februar oder sogar bis zum 31. März geschützt.
- Auf Bornholm gilt eine Fangbegrenzung von 3 Meerforellen pro Angler pro Tag und gilt für alle Formen des Angelns.
- In Nybøl Nor gilt eine Fangbegrenzung von 2 Meerforellen pro Angler pro Tag.
Lachs (dänisch: Laks)
Schonmaß:
- Süßwasser: 40 cm
- Salzwasser: 60 cm
Schonzeit:
- Süßwasser: 16. November - 28. / 29. Februar
- Salzwasser:
- 16. November - 15. Januar: Gilt für gefärbte Fische / Fische im Laichkleid
- 15. September - 28. / 29. Februar: Wattenmeer
- ganzjährig: Wattenmeer nördlich der Straße nach Mandø, Ringkøbing Fjord, Nissum Fjord, Stadil Fjord und Vonå
Anmerkungen:
- In vielen Wasserläufen gelten Sonderregelungen für Schonzeiten! In der Regel dürfen Lachse vom 16. April - 15. Oktober in der Skjern Å und der Storå und vom 16. April - 31. Oktober in Bächen und Auen, die in das Wattenmeer einmünden (u.a. Varde Å, Ribe Å Gewässersystem, Kongeå, Sneum Å, Brede Å, Vidå), geangelt werden.
- Bitte unbedingt die regionalen Vorschriften vor Ort erfragen und beachten!
- Wichtige Änderung der Fangbegrenzung ab dem 01.01.2022: ab diesem Datum darf in der gesamten Ostsee nur noch 1 großer Lachs pro Angler pro Tag geangelt werden!
Äsche (dänisch: Stalling)
Schonmaß:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser: keine Angabe
Schonzeit:
- Süßwasser: ganzjährig bis zum 15. Mai 2026, danach 15. März - 15. Mai
- Salzwasser: ganzjährig bis zum 15. Mai 2026, danach 15. März - 15. Mai
Hecht (dänisch: Gedde)
Schonmaß:
- Süßwasser: 60 cm
- Salzwasser: 60 cm
Schonzeit:
- Süßwasser: 15. März - 30. April
- Salzwasser: 01. April - 15. Mai
Anmerkungen:
- Für Gewässer um und auf Seeland: Wer hier Hecht angeln möchte, der erkundige sich bitte direkt vor Ort nach den derzeit gültigen Bestimmungen, die zum Teil über die grundsätzlichen Regelungen hinausgehen!
Barsch (dänisch: Aborre)
Schonmaß:
- Süßwasser: kein Schonmaß
- Salzwasser: 20 cm
Schonzeit:
- Süßwasser: keine Schonzeit
- Salzwasser: keine Schonzeit
Zander (dänisch: Sandart)
Schonmaß:
- Süßwasser: 50 cm
- Salzwasser: keine Angabe
Schonzeit:
- Süßwasser: 01. Mai - 31. Mai
- Salzwasser: keine Angabe
Dorsch (dänisch: Torsk)
Schonmaß:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser:
- 35 cm: Nordsee, Limfjord, Nissum Fjord und Ringkøbing Fjord
- 30 cm: Skagerrak und Kattegat
- 35 cm: Belte und Ostsee
Schonzeit:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser: ab dem 01.01.2022 ist eine Schonzeit vom 15. Januar - 31. März in der westlichen Ostsee vorgeschrieben
Anmerkungen:
- In den dänischen Gewässern gelten verschiedene Schonmaße (bis zu max. 35 cm).
- In der westlichen Ostsee zur schwedischen Küste hin darf Dorsch nur innerhalb der 6-Seemeilen-Zone ab der dänischen Basislinie, also der Küste Dänemarks, geangelt werden.
- Von Februar bis März dürfen 3 Dorsche pro Angler pro Tag geangelt werden, das restliche Jahr über liegt die Fangbegrenzung bei 5 Dorschen pro Angler pro Tag.
- Wichtige Änderung der Fangbegrenzung ab dem 01.01.2022: ab diesem Datum darf in der westlichen Ostsee nur noch 1 Dorsch pro Angler pro Tag geangelt werden!
Scholle (dänisch: Rødspætte)
Schonmaß:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser:
- 27 cm: Nordsee, Nissum Fjord, Limfjord, Ringkøbing Fjord, Skagerrak, Kattegat
- 25 cm: Belte und Ostsee
- 26 cm: Flensburger Innenförde
Schonzeit:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser: 15. Januar bis 15. März: Flensburger Innenförde, Fahrwasser um Alsen und Sundeved - gilt nur für Rogner, deren Rogensack länger ist als die Mitte des Fisches
Anmerkungen:
- Es gelten verschiedene Schonmaße für Schollen in den dänischen Gewässern (bis zu max. 27 cm).
- Der Schutz gilt nur für Rogner.
Flunder (dänisch: Skrubbe)
Schonmaß:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser:
- 25,5 cm: Flensburger Innenförde
- 23 cm: Ostsee und Belte in den Untergebieten 22 - 25
- 21 cm: Ostsee und Belte in den Untergebieten 26 - 28
- 18 cm: Ostsee und Belte in den Untergebieten 29 - 32
Schonzeit:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser: 01. Januar - 15. Mai: Flensburger Innenförde - gilt nur für Rogner
Anmerkungen:
- Es gelten verschiedene Schonmaße für Flundern in den dänischen Gewässern (bis max. 25,5 cm).
- Der Schutz gilt nur für Rogner.
Steinbutt (dänisch: Pighvar)
Schonmaß:
- Süßwasser: keine Angabe
- Salzwasser:
- 30 cm: Belte und Ostsee
- 32,5 cm: Flensburger Innenförde
Schonzeit:
- Süßwasser: Es gibt nur Auflagen für die Erwerbsfischerei
- Salzwasser: Es gibt nur Auflagen für die Erwerbsfischerei
Kliesche (dänisch: Ising)
Schonmaß:
- Süßwasser: kein Schonmaß
- Salzwasser: kein Schonmaß
Schonzeit:
- Süßwasser: keine Schonzeit
- Salzwasser: keine Schonzeit
Aal (dänisch: Ål)
Schonmaß:
- Süßwasser: 45 cm
- Salzwasser:
- 38 cm: Nissum Fjord, Ringkøbing Fjord, Stadil Fjord, Roskilde Fjord und Isefjord:
- 40 cm; alle anderen Gewässer, die Salzwasser führen
Schonzeit:
- Süßwasser: keine Schonzeit
- Salzwasser: vom 01. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 ist das Angeln von Aal in allen Salzwasser-Gewässern verboten
Anmerkungen:
- Da der Aal in dänischen Gewässern als gefährdet gilt, sollte er nicht geangelt werden.
- Wer Aal angeln möchte: Bitte unbedingt die regionalen Vorschriften vor Ort erfragen und beachten!
- Generelle Auflagen: Der Einsatz von Grundblei, Laufblei und Aalschnur ist ganzjährig verboten
Schutzzonen
An vielen Wasserläufen gelten ganzjährige, halbjährige oder 4-monatige Schutzzonen, in denen das Angeln erst ab mindestens 500 Meter von der Mündung des Wasserlaufs erlaubt ist.
Generelle Regeln der Schutzzonen lauten außerdem:
- An allen Wasserläufen, die breiter als 2 Meter sind, gelten ganzjährige Schutzzonen
- An Wasserläufen, die schmaler als 2 Meter sind, können ebenfalls ganzjährige Schutzzonen gelten. Wenn nicht ganzjährig ausgeschrieben, dann gilt der Schutz an solchen Wasserläufen grundsätzlich vom 16. September - 16. Januar oder 16. März
Um sich einen guten Überblick über die Schutzzonen zu verschaffen, eignet sich eine Karte mit Schutzzonen der dänischen Gewässer, die auf der Homepage des Dänischen Fischereidirektorats (dänisch: Fiskeristyrelsen) zu finden ist. Die rote Schutzzone bedeutet ganzjährig geschützt, die blaue Schutzzone steht für halbjährigen Schutz vom 16. September - 15. März und in den gelben Schutzzonen wurden individuelle Auflagen geschaffen, die in der Übersicht aufgeführt sind oder auch direkt vor Ort erfragt werden können.
Auch hat die DTU Aqua von der Technischen Universität Dänemark eine eigene, kostenlose App entwickelt; wer der dänischen Sprache mächtig ist, der kann sich hier nicht nur über Schutzzonen, sondern auch über Schonmaße, Schonzeiten, Fanggebiete usw. informieren.
Die Android-Version gibt es hier: https://play.google.com/store/apps/details?id=dk.dalsgaarddata.angler
Die iOS-Version gibt es hier: https://apps.apple.com/dk/app/fangstjournalen/id1441967025?l=da
Es wird ausdrücklich von der Dänischen Fischereiaufsicht darauf hingewiesen, dass sich vorab darüber zu informieren ist, ob und welche Art Schutzzone in dem Gewässer vorherrscht; Verstöße gegen die Auflagen werden streng geahndet!
Schutzzonen und Schonzeiten speziell für die Flensburger Förde und Alsen
Zum ersten Mal seit rund 30 Jahren hat die dänische Fischereibehörde mehrere Schutzgebiete und Schonzeiten entlang der dänischen Seite der Flensburger Förde und der Insel Als (zu Deutsch Alsen) angepasst. Auch der Schutzgürtel entlang des Flusses Kruså (zu Deutsch Krusau) ist in diesem Zuge erweitert worden. Der Grund dafür liegt in dem erhöhten Aufkommen von Meerforellen in einigen Flüssen. Wenn eine Bestandsaufnahme ergibt, dass sich eine gute Population in den Gewässern befindet, werden von der Fischereibehörde Schutzgebiete an den Flussmündungen eingerichtet, die Angler dann zu meiden haben. Nach der neuesten Anpassung umfassen diese Schutzgebiete nun den jeweiligen Flusslauf auf einer Länge von 500 m ab der Mündung in die Ostsee.
Folgende Änderungen sind für deutsche Angler, die in Dänemark ihre Rute auswerfen, besonders wichtig:
- Die Schutzzone am Fluss Kruså ist auf dänischer Seite von 300 m auf 500 m erweitert worden. Auf deutscher Seite sind es nach wie vor 600 m. Auf beiden Seiten gilt die Schutzzone ganzjährig
- In mehreren Flüssen in der RegionFlensborg Fjord gilt ab sofort eine halbjährige Schonzeit vom 16. September bis 15. März. Zuvor betrug die Schonzeit nur 4 Monate
- Bei den Flüssen mit einer künftigen Schonzeit von einem halben Jahr handelt es sich explizit um: Vadbæk, Osbæk, Helleved Møllebæk, den Wasserlauf von Fredskov, Humbæk, Markbæk, Nejs Møllebæk, Skovbæk, Blansbæk und Krambæk; die Krambæk war bisher ganzjährig geschützt.
- An der Stolbro Bæk und der Kettinge Nor gelten weiterhin erweiterte Schutzzonen, wir wurden keine Änderungen in der Verordnung vorgenommen
- Die Fladbæk an der Ostküste von Als war bisher halbjährig geschützt, wird in der aktualisierten Verordnung aber nicht mehr mit aufgeführt
Weitere wichtige Vorschriften
- Personen zwischen 18 und 65 Jahren müssen zum Angeln in natürlichen Gewässern (im Gegensatz zu Put & Take Seen) einen dänischen Angelschein kaufen. Weitere Informationen und Kaufmöglichkeit des Scheins sind auf der Seite www.fisketegn.dk vorhanden (Achtung: Der Kauf kann nur per Kreditkarte getätigt werden!).
- Zum Angeln in Süßwasser-Seen ist zusätzlich die Genehmigung des Pächters erforderlich. Freies Angeln ist in Dänemark nur in einigen staatlichen Seen möglich.
- Der Verkauf von geangeltem Fisch ist verboten.
- Ausländische Angler dürfen in Dänemark nicht mit Reusen oder Netzen angeln.
- Bezüglich des Angelns in den von Lachsen bevölkerten Flüssen an der Nordsee unterhalb des Limfjordes gibt es staatliche oder regionale Vorschriften in Bezug auf die Anzahl der geangelten Fische, die Schonzeit, die Fangmethode und das Zurücksetzen. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der örtlichen Angelvereine oder im zuständigen Touristbüro.
- Jeder Verstoß gegen die Vorschriften wird mit bis zu DKK 2.500 (ca. 340 EUR) geahndet.
Ungeschriebene Regeln beim Angeln
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Angler.
- Angeln Sie nur so viel Fisch, wie Sie selbst verzehren.
- Setzen Sie Fische in lebensfähigem Zustand zurück.
- Töten Sie die Fische menschlich.
- Setzen Sie sich mit den generellen, regionalen und örtlichen Vorschriften auseinander und halten Sie sich daran.