Ferienhäuser für Wohngruppen
Für den Urlaub mit der gesamten Wohngruppe in eine besondere Location reisen
Natürlich fahren auch sozialtherapeutische Institutionen wie Rehabilitationsstätten oder Wohngemeinschaften sowie Wohneinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene gerne mit ihren Wohngruppen in die Ferien.
Wie wäre es da vielleicht einmal mit einer ganz neuen Location, anstatt wie gewohnt in ein Hotel oder eine Jugendherberge zu fahren? Ein Aktivitätshaus bietet tolle Freizeitmöglichkeiten in Poolbereich und Aktivitätsraum, die gemeinsam erlebt werden können und somit das soziale Miteinander nachhaltig stärken.
In immer mehr Objekten werden zudem Elemente wie bodengleiche Duschzellen, verbreiterte Türrahmen und im Boden eingelassene Schwellen verbaut, die für erweiterte Barrierefreiheit sorgen.
Warum Aktivitätshäuser für sozialtherapeutische Einrichtungen so gut geeignet sind
Da sozialtherapeutische Lebensgemeinschaften nicht nur die Freizeit, sondern das gesamte Jahr mit seinen Jahreszeiten und Jahresfesten zusammen verbringen, werden auch für den gemeinsamen Urlaub Häuser in entsprechender Größe benötigt, damit alle gemeinsam einen gelungenen Urlaub verbringen können.
Ein Aktivitätshaus bietet hierbei in zwei bis vier Wohntrakten mit jeweils einem barrierearmen Duschbad ausreichend Rückzugsfläche und genügend Raum für jeden Einzelnen.
Aktivitätsmöglichkeiten wie Tischtennis, Kicker und Billard unterstützen hingegen die gruppendynamischen Prozesse, während im Poolbereich die Wasserratten der Gruppe zum Zuge kommen und Sauna sowie Whirlpool für ordentlich Entspannung sorgen.
Aktivhäuser: Ideales Reiseziel für Gruppen mit Assistenzbedarf
Einrichtungen der Lebenshilfe sind nicht nur für den Alltag zuständig. Für gemeinsame Urlaube in der Nähe, mit viel Platz und in einer Umgebung, die ausgesprochen gut auf besondere Menschen eingestellt ist, sind die großen Aktivitätshäuser eine perfekte Unterkunft. Deshalb werden die großen Aktivitätshäuser gerne von Lebenshilfe-Einrichtungen für Ferienfreizeiten in der Gruppe ausgewählt.
Anspruch auf Urlaub auch im Bundesteilhabegesetz verankert
Im Bundesteilhabgesetz (BTHG) wird u.a. das Miteinander und die Selbstbestimmung in Behindertenwerkstätten oder anderen sozialtherapeutischen Verbänden geregelt. Im Bundesteilhabegesetz finden sich auch Regelungen zum Urlaubsanspruch wieder, denn gemäß § 125 SGB IX verfügen Menschen mit Behinderungen über den gleichen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch im BTHG nicht spezifisch geregelt ist, sondern sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) richtet.
Betreute Gruppen gelten nicht als Jugendgruppe
Wichtig zu wissen, denn diese Überlegung kommt gewiss bei der Planung und Buchung einer Gruppenunterkunft auf: Betreute Jugendgruppen sind von der "Keine Jugendgruppen im Ferienhaus erlaubt"-Regel ausgenommen. Wenn es sich hierbei um therapeutische Einrichtungen und staatliche Institutionen handelt, liegt das Mindestalter der Betreuer derzeit bei 18 Jahren. Bei gemeinnützigen Vereinen wie Sportvereinen, Pfadfindern usw. liegt das Mindestalter der Betreuer bei 25 Jahren.
Ferienhausurlaub in Dänemark für Mitglieder der Paritätischen Wohlfahrtsverbände und des Dachverbandes Anthropoi
Viele der über 10.000 Organisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wählen als Reiseziel ein Ferienhaus in Dänemark, denn:
- Die dänischen Ferienhäuser sind fast ausnahmslos ebenerdig gebaut
- Sie liegen in der Nähe des Strandes
- Das eigene Grundstück bietet viel Platz
- Dänen sind gegenüber Menschen mit Einschränkungen aufgeschlossen und sozial eingestellt
- Selbstbestimmter Tagesablauf, da sich keine anderen Reisegruppen im Ferienhaus befinden.
Wir haben alle wichtigen Aspekte in einem Flyer zusammengefasst.
Ferien mit der Kinderheim-Wohngruppe
Auf Betreuern von Kindern und Jugendlichen lastet eine hohe Verantwortung. In den gemeinsamen Ferien werden die sozialen Kompetenzen in der Freizeitsituation in einer kindgerechten Umgebung gefördert: Wer darf zuerst an den Kicker, wie denjenigen trösten, der beim Tischtennisspiel verliert? Im Pool des verschließbaren Poolraumes wird spielerisch Schwimmen gelernt und im Whirlpool zusammen Erholung genossen. Gemeinsame Spieleabende, das Zubereiten der Mahlzeiten in der Gruppe und freundschaftliches Bolzen auf dem Rasen: Hier lassen sich Konflikte lösen und Probleme aus der Vorgeschichte besser verarbeiten.
Die Inneneinrichtung: Nicht komplett behindertengerecht, aber auf jeden Fall behindertenfreundlich
Die Häuser sind nicht speziell als behindertengerecht klassifiziert (rollbare Küchenunterschränke, Griffe im Bad etc. fehlen), werden jedoch oft von Rollifahrern bewohnt, denn bis auf wenige Häuser sind alle Räume inkl. der Schlafzimmer ebenerdig und es gibt Duschnischen mit Bodenabläufen. Im "Dachgeschoss" befinden sich allerdings lediglich offene Schlafböden (Hems genannt) als Behelfsschlafbereiche. Sie sind nur über eine Leiter erreichbar und haben nicht immer Standhöhe; vor diesen Bereichen gibt es außerdem keine Tür.
Am Eingang muss mit einer Stufe gerechnet werden, im Haus hingegen gibt es höchstens bei den Raumübergängen flache Schwellen. In der Regel ist auch der Ausgang zur Terrasse ohne Stufe angelegt.
Und als kleiner Tipp für den Strandurlaub: In meheren Orten, insbesondere an der Ostsee, (z.B. Bratten Strand oder Marielyst) gelangen auch Urlaubern mit Handicap über einen rollifreundlichen Weg bis an den Strand.
Rollirampe, Toilettensitzerhöhung mit Griffen, Strandrollstuhl und Pflegebett
Diese nützlichen Ausstattungsmerkmale finden sich in fast keinem Ferienhaus. Unser Kooperationspartner Dluxholidays macht es jedoch möglich: Für unsere Kunden mit speziellen Bedürfnissen können diese Gegenstände direkt bei Dluxholidays inkl. Lieferung zum Ferienhaus gebucht werden.
Noch keine Genehmigung für die Reisebuchung?
Kein Problem! Bitte kontaktieren Sie dk-ferien, wir finden bestimmt eine Lösung und reservieren Ihnen gerne zunächst bis zu einer Woche unverbindlich das von Ihnen für Ihre Gruppe ausgewählte Ferienhaus.