Jagd
Wer in Dänemark auf die Jagd gehen möchte, muss erstens eine Einladung zur Jagd haben (das Jagdrecht ist immer in Privatbesitz) und zweitens einen dänischen Jagdschein besitzen. Dieser kostet DKK 530,– (ca. EUR 70,–) und ist zu beantragen bei:
Skov- og Naturstyrelsen
Haraldsgade 53
DK-2100 København Ø
Telefon: + 45 7254 2000
Fax: + 45 3927 9899
E-Mail: sns@sns.dk
Internet: skovognatur.dk
Dem Antrag ist eine Kopie des gültigen deutschen Jagdscheines beizufügen. Bearbeitungsdauer ca. drei Wochen. Die Verwendung von Bleischrot ist bei der Jagd in dänischen Wäldern untersagt. Zur Einfuhr von Schusswaffen und Munition – siehe WAFFEN.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Dänischen Aussenministerium: www.ambberlin.um.dk
Waffen
EU-Bürger mit europäischem Waffenpass können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen. Voraussetzung ist, dass
1. der Reisende eine Einladung zu einem Jagd- oder Schießwettbewerb vorweisen kann.
2. die Wiedereinfuhr der Waffe nicht verboten ist.
Gaspistolen, Luftgewehre, Gasampullen, Tränengassprays und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge sowie Schlag- und Hiebwaffen dürfen nicht eingeführt werden.